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Bericht vom 3. Stuttgarter Syndikustag >>> Aktuelle Entwicklungen zum Syndikusanwalt

Am 18. November 2010 konnte die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bereits zum dritten Mal den Stuttgarter Syndikustag ausrichten. Rund 60 Teilnehmer aus Anwaltschaft und Unternehmen diskutierten mit den Referenten über aktuellen Entwicklungen rund um den Syndikusanwalt. Zunächst begrüßte Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach, Präsidiumsmitglied der RAK Stuttgart und Partner der Stuttgarter Kanzlei Kasper Knacke Wintterlin die Teilnehmer und stellte die Referenten vor.

 

Eröffnet wurde die Tagung durch Rechtsanwältin Melanie Poepping, MBA, die zum Thema „Der neue Justiziar - Herausforderungen und Entwicklungen für die Rechtsabteilung“ referierte. Melanie Poepping, die als Director & Senior Counsel bei der Deutschen Bank in Frankfurt am Main tätig ist, machte nach einem kurzen historischen Abriss deutlich, wie sich das Aufgabengebiet des Bankjuristen in den letzten Jahren gewandelt hat und welche Fähigkeiten zukünftig gefragt sein werden: Erweitere und neu hinzukommende Aufgabenfelder, höhere Arbeitsbelastung, verbesserte rechtliche Beratung sowie höhere Kundenorientierung prägten heute das Bild des Justiziars. Neben sehr guten juristischen Kenntnissen, die als selbstverständlich vorausgesetzt werden, gehören wirtschaftliches Kow-how, Kommunikation, Verhandlungsgeschick und Rhetorik sowie Fremdsprachenkenntnisse zum Rüstzeug eines erfolgreichen Justiziars, so Poepping. Seine Stellung ist im Spannungsfeld zwischen externer Beratung, regulatorischem Umfeld und der Unternehmensleitung einzuordnen. Zudem erfordern moderne Entwicklungen zunehmend Kreativität: Wachsender Kostendruck zwingt dazu, neue Verfahren zu entwickeln z.B. im Rahmen der Auswahl von geeigneten Kanzleien und der Vergabe von Mandaten oder aber beim Aufbau von Compliance-Strukturen. Poepping hob schließlich hervor, dass im Unternehmen der Zukunft mehr und mehr ein effektives Wissensmanagement gefragt sein dürfte, das den Justiziar zudem vor neue Herauforderungen stellen wird.


Anschließend referierte Rechtsanwalt Christian Dahns, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin, zum Thema „Der Syndikus als Fachanwalt“. Unbestritten ist, dass die Zahl derjenigen Rechtsanwälte, die in Unternehmen anwaltlich tätig sind, stetig steigt: in Ballungsbieten dürften zwischen 15 und 25 % der zugelassenen Anwälte Unternehmensanwälte sein. Zwei Fragen standen deshalb im Mittelpunkt des Vortrags von Dahns: Die allgemeine berufsrechtliche Einordnung der Tätigkeit eines Syndikusanwalts und die Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwalts. Ausgangspunkt und somit zentrale Vorschrift ist nach wie vor § 46 BRAO mit dem so wichtigen  Erfordernis der Unabhängigkeit des Unternehmensanwalts. Neben der (mittlerweile überholten) Zweistufentheorie des Bundesverfassungsgerichts referierte Dahns zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH im Fall Akzo Nobel. Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels widmete sich der Referent der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Anwaltsgerichte. Sein Fazit: Weder der Rechtsprechung noch der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer sei es gelungen, letztlich für Rechtssicherheit zu sorgen, so dass der Gesetzgeber nunmehr aufgefordert ist zu handeln, auch um die Einheit der Anwaltschaft zu garantieren. Gefahren sieht Dahns in den Bestrebungen aus Brüssel, die Liberalisierung des Berufsbildes des Rechtsanwalts weiter voran zu bringen. Antreiber seien hier insbesondere die angelo-amerikanischen Länder.

 

Mit dem dritten Vortrag vertiefte Rechtsanwalt Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, die Überlegungen seines Vorredners im Hinblick auf die rentenversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Sein Vortrag mit dem Thema „Anwaltliches Versorgungsrecht und Deutsche Rentenversicherung“ machte die Spannungsfelder zwischen § 6 SGB VI und § 46 BRAO deutlich. Worum geht es? Anwälte, die in Unternehmen tätig sind, müssen sich zurzeit intensiv mit der Deutschen Rentenversicherung auseinander setzen, damit ihre Tätigkeit als die eines Rechtsanwalts anerkannt und eine Befreiung in der Deutschen Rentenversicherung erteilt wird. Voraussetzung für diese Befreiung  für den Unternehmensanwalt ist allerdings eine "anwaltliche Tätigkeit" im Unternehmen. Gerade um diese Definition gibt es zunehmend Streit und Klagen vor den Sozialgerichten gegen die Befreiung ablehnende Bescheide häufen sich. Huff erläuterte anhand von vielen Praxisfällen die mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung der Sozialgerichte. Er machte auch deutlich, wie die Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber aussehen sollte und worauf gerade junge Berufsträger achten müssen, die einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen abschließen. Sein Tipp: Allgemeine Hinweise, wie sie die Merkblätter der Rentenversicherung und der Rechtsanwaltskammern bereit halten, helfen zwar weiter. Darüber hinaus sollte man sich aber viel Zeit mit den konkreten Formulierungen im Freistellungsantrag nehmen, z.B. detaillierte Angaben zu den berufstypischen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts im Unternehmen, wie Rechtsberatung, Rechtsentscheidung, Rechtsgestaltung und Rechtsvermittlung sollten nicht fehlen, so der Referent.

 

Im letzten Referat des Abends widmete sich Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, M.C.L. von der Kanzlei Diem & Partner in Stuttgart dem Thema „Kommunikation im Unternehmen – rechtliche Faktoren beim Community Management und Web 2.0.“ Vor dem Hintergrund des immer wichtiger werdenden sozialen Internets zeigte der Referent auf, welche Chancen und Risiken für Unternehmen bestehen, deren Mitarbeiter mehr und mehr in Blogs, Wikis oder Social Networks unterwegs sind. Netzwerkeffekte, Marketing, Recruting und Kontaktpflege zählen sicher zu den positiven Effekten; Offenlegung von Unternehmens- und Betriebsgeheimnisse, Arbeitszeitverschwendung und IT-Sicherheit sind als Risiken einzustufen, so Ulbricht. Um hier vorbereiten zu sein, sollten die Unternehmen Medienkompetenz bei den Mitarbeitern schaffen, klare Regeln und Richtlinien aufstellen sowie Schulungen und Fortbildung anbieten. Teams beispielsweise aus den Abteilungen PR/Kommunikation und Recht seien prädestiniert, um sensible zu machen für die relevanten Themenbereiche, wie Datenschutz, Urheberrecht und Arbeitsrecht, so der Vorschlag des Referenten. Gerade beim Datenschutz werden sich die Unternehmen zukünftig auf Änderungen einstellen müssen, die sich aufgrund der geplanten neuen Regelungen zum Beschäftigungsdatenschutz ergeben.

 

Die anwesenden Vertreter der namhaften Unternehmen und Verbände nutzten auch die von Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach moderierte Podiumsdiskussion zum regen Gedankenaustausch. Der 3. Stuttgarter Syndikus­tag wurde allenthalben als sehr gelungene Veranstaltung bewertet, die unter der konzeptionellen und organisatorischen Leitung des Geschäftsführers der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen, stand. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich auf einen 4. Stuttgarter Syndikustag im Jahr 2012 freuen.

 

Rechtsanwältin Stefanie Assmann, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart

 

Bilderpool zum 3. Stuttgarter Syndikustag.

 

 

 

Veranstaltungsbericht 2. Stuttgarter Syndikustag am 06. November 2008

Syndikustag Plenum

Rund 75 Teilnehmer aus Anwaltschaft und Unternehmen waren am 6. November 2008 nach Stuttgart gekommen, um sich  über die aktuellen Entwicklungen rund um den Syndikusanwalt zu informieren. Bereits zum zweiten Mal hatte die Rechtsanwaltskammer Stuttgart zum Syndikustag eingeladen und auch diesmal referierten ausgewiesene Experten aus der Praxis.

Im Eröffnungsreferat gab Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder, Schriftleiter der NJW und Niederlassungsleiter des Verlages C.H. Beck in Frankfurt/Main, zunächst einen Überblick über Begriff und Rechtsgrundlagen des Syndikusanwalts. Es folgte die Darstellung der Rechtsprechung, insbesondere des BVerfG zur „Doppelberufstheorie“, die mit Urteil aus dem Jahr 1993 aufgegeben wurde. Der BGH hatte gerade in den letzten Jahren vielfach Gelegenheit, zur Frage der Unvereinbar­keit eines Zweitberufes mit der Anwaltstätigkeit Stellung zu nehmen und konnte damit das Merkmal der Interessenkollision näher konkretisieren. Die Möglichkeit der Fachanwaltszulassung wurde vom BGH erstmals im Jahr 2001 zugunsten von Syndici entschieden, soweit die erforderlichen Fälle im Rahmen der Syndikustätigkeit anfallen. Schunders Schlussthese: „Der Syndikusanwalt ist Rechtsan­walt“. Die Gemeinsamkeiten von Syndikusanwalt und freiem Anwalt seien größer als die Unter­schiede. Einschränkungen der Freiheit des Rechtsanwalts seien allerdings vom Gesetzgeber aus Brüssel zu erwarten sowie seitens der Finanzbehörden, die mehr und mehr versuchten, Anwälte zur Gewerbesteuer heranzuziehen.

Die Besonderheiten der Tätigkeit eines Verbandsjuristen hob Rechtsanwalt Peer-Michael Dick hervor, der als Hauptgeschäftsführer von Südwestmetall (Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V., Stuttgart) ca. 70 juristischen Mitarbeitern vorsteht. Rechtsberatung falle hier so­wohl gegenüber den Mitgliedern des Verbandes an, also für die angeschlossenen ca. 2.900 Unter­nehmen und Betriebe, als auch im Hinblick auf den Verband selbst.

Das veränderte Berufsbild des Unternehmensjuristen mit Fokus auf die zunehmende Internationali­sierung wurde von Rechtsanwalt Dr. Frank Straile, Leiter der Rechtsabteilung der Thales Holding GmbH, Stuttgart, beleuchtet. Er und seine Kolleginnen und Kollegen in der Rechtsabteilung müssten mehr und mehr auch interkulturelle Kompetenzen aufweisen und sich als Mediatoren an den Schnitt­stellen zwischen Geschäftsführung, Fachabteilungen und Prozessvertretern in einem europäisch agierenden Unternehmen verstehen. Klassische Stärken des Anwalts als Analytiker, Ideengeber, Moderator und Vermittler kämen ihm hierbei zugute. Weitere Eigenschaften des Syndikusanwalts wie Verschwie­genheit, unternehmerisches Verständnis und Neutralität wirkten sich ebenfalls positiv aus, so Straile.

Rechtsanwalt Dr. Lutz Kniprath, Senior Legal Counsel in der Rechtsabteilung der Robert Bosch GmbH (Gerlingen), referierte und interpretierte die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Anwaltsprivileg. Bereits seit dem Jahr 1982 haben EuGH und EuG in verschiedenen Entscheidungen hierzu Stellung genommen und das Anwaltsprivileg weiterentwickelt. Derzeit befasst sich der EuGH im Verfahren Akzo Nobel v. Kommission damit, unter welchen Voraussetzungen der Syndikusanwalt dem freien Rechtsanwalt gleichgestellt ist. Im konkreten Fall geht es um die Frage der Vertraulichkeit der Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Mandant bzw. ob der Unternehmensjurist den Schutz des Berufsgeheimnisses genießt. Anwaltliche Unabhängigkeit, räumliche Trennung der Rechtsabtei­lung und Kennzeichnung elektronischer Daten seien denkbare Maßnahmen der Vorbeugung, so Kniprath. Möglicherweise werde hier erst der Gang nach Straßburg zum Europäschen Gerichtshof für Menschenrechte letzte Klarheit schaffen.

Im letzten Referat von Dipl.-Kfm. Michael Jung, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Be­rufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (Köln), ging es um die Befreiung der Syndikusanwälte von der Versicherungspflicht nach § 6 SGB VI. Nach Darstellung der rechtlichen Grundlagen schil­derte der Referent eindrucksvoll die besondere praktische Relevanz von Befreiungsanträgen und wie wichtig deren einwandfreie Gestaltung für die Syndikusanwälte sei, um keine Nachteile zu erlangen. Dem Befreiungsantrag sollte z.B. eine detaillierte Stellen- und Funktionsbeschreibung beigefügt sein. Mit konkreten Formulierungstipps am Beispiel von Rechtsberatung, Rechtsentscheidung, Rechtsge­staltung und Rechtsvermittlung gab Jung den Zuhörern letztlich wertvolle praktische Hilfestellung.

Die sich anschließende Diskussion mit den Teilnehmern und Referenten wurde von Rechtsanwalt Dr. Frank J. Hospach von der Stuttgarter Kanzlei Kasper Knacke Wintterlin & Partner moderiert. Neu gewonnene Erkenntnisse und ein intensiver Gedankenaustausch machten den 2. Stuttgarter Syndikus­tag zu einer gelungenen Veranstaltung, die unter der konzeptionellen und organisatorischen Leitung des Geschäftsführers der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen, stand.
 

Rechtsanwältin Stefanie Assmann, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart

 

1. Stuttgarter Syndikustag am 26.07.2006:
Thesenpapiere der Referenten des 1. Stuttgarter Syndikustags (PDF)

 

 

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